Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Freigericht e.V. interessieren. Auf unserer Website können sie sich über unsere Arbeit informieren.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 01.12. zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Mit der Mitgliedschaft verpflichten Sie sich zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags sowie zur Einhaltung der Satzung.
Aufgrund der hohen Nachfrage und den knappen Wasserzeiten kann es kurzfristig für einige Altersgruppen einen Aufnahmestopp bei Neuanmeldungen geben. Bitte sehen Sie dazu die Möglichkeiten zur Anmeldung.
Mitgliedsbeiträge
- Der Jahresbeitrag ist bei Aufnahme in den Verein in voller Höhe zu zahlen
- Unsere Beiträge sind Jahresbeiträge und gelten immer für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Tag oder Monat des Beginns der Mitgliedschaft
- Der Beitrag wird im vierten Quartal von Ihrem Konto eingezogen
- Der Beitrag für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 18. Lebensjahr
Weitere Informationen erhalten Sie unter mitgliederverwaltung@freigericht.dlrg.de.
Zuwendungsbescheinigungen
- Ihr Mitgliedsbeitrag geht an einen gemeinnützigen Verein und ist daher steuerlich absetzbar. Eine Zuwendungs- bescheinigung stellen wir nur auf Antrag für Familienmitgliedschaften und Erwachsene aus. Finanzämter erkennen im Allgemeinen nur Mitgliedsbeiträge steuerpflichtiger Personen an.
- Für Beträge bis 100 € reicht ihren Finanzamt in der Regel der entsprechende Kontoauszug, den sie beim Einzugsverfahren erhalten, als Nachweis aus.
Jahresbeitrag | ||
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Kinder, Jugend, Wachgänger | Normalbeitrag | 40,00 EUR |
Erwachsene | Normalbeitrag | 50,00 EUR |
Familienbeitrag | Zwei Erwachsene und deren Kinder (bis 18 Jahre) in unbegrenzter Anzahl | 120,00 EUR |
Formular zur Mitgliedschaft
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